Aktuelle Meldung
Homöopathie als Kassenleistung
Mehr als 70 Krankenkassen übernehmen seit 01. Oktober 2006 die
Kosten für die ärztliche Behandlung mit Homöopathie
Seit dem 01.10.2006 können sich einige gesetzlich Versicherte neben
der Akupunktur für eine weitere natürliche Heilmethode entscheiden.
Auch homöopathische Behandlungen zählen nun zum Leistungskatalog
mancher Krankenkassen.
Mehr als 70 gesetzliche Krankenkassen übernehmen nun die Behandlungs-
kosten der ärztlichen Homöopathie. Den sogennanten "Vertrag
zur Integrierten Versorgung (IV) Homöopathie" schliessen die
Krankenkassen mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte
(DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) ab.
Mitglieder der genannten Kassen unterschreiben bei ihrem homöopathischen
Vertragsarzt eine Teilnehmererklärung und erhalten garantiert zum
Beispiel eine mindestens einstündige Fallaufnahme, ohne Zuzahlung.
Ob Ihre Krankenkasse die Kosten für ärztlichen Homöopathie
übernimmt, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse
.
Quelle: Deutscher Zentralverein
homöopathischer Ärzte e.V.
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Bitte beachten Sie
Alle auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen stellen
in keiner Weise einen Ersatz für eine ärztliche
Diagnose oder eine Behandlung durch ausgebildete Ärzte
und Mediziner dar. Die Informationen dürfen nicht für
die eigene Therapieauswahl oder gar für eigene Diagnosen
verwendet werden.
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