Aktuelle Meldung
Anspruch auf Mistelbehandlung bei Krebstherapie rechtskräftig
Gute Nachrichten für Krebspatienten - Gesetzlich Krankenversicherte
haben bei der Krebstherapie auch Anspruch auf die Behandlung mit homöopathischen
und anthroposophischen Mistelpräparaten, so das aktuelle Urteil
des Sozialgerichts in Dresden.
Urteil bestätigt Mistelpräparate
Bisher übernahmen die Kassen lediglich die Kosten für eine
palliative
Tumortherapie. Nachdem die Revision beim Bundessozialgericht gegen
ein entsprechendes Urteil zurückgezogen wurde, steht das Urteil
endgültig fest. Homöopathische
und anthroposophische Mistelpräparate können nun auch zur
"ergänzenden Krebstherapie" (wie beispielsweise zur
Nachbehandlung einer Chemotherapie) verordnet werden können.
Lesen Sie dazu auch den Artikel unter biologische
Tumortherapie.
In der Anthroposophie seit langem Therapiestandard
"Für Krebspatienten ist dieses Urteil von hoher Bedeutung.
Diese Art der Mistelbehandlung ist in der Homöopathie und Anthroposophie
seit langem Therapiestandard bei onkologischen Erkrankungen. Sie gehört
deshalb zu Recht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen",
erklärte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende
Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI).
Klage einer Krebspatientin
Dem Urteil des Sozialgerichts Dresden ging eine Klage einer Krebspatientin
voraus, bei der im Januar 2005 ein Mammakarzinom entfernt worden war.
Die Patientin beantragte bei ihrer Krankenkasse die Behandlung mit
einem anthroposophischen Mistelpräparat. Dies sollte zur Unterstützung
des Immunsystems während der nun folgenden Krebstherapie (Chemo-
und Strahlentherapie) dienen. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme
der Kosten für die Behandlung mit dem Mistelpräparat jedoch
ab.
Das Sozialgericht Dresden verurteilte die Krankenkasse, der Klägerin
die Kosten für das selbst beschaffte Arzneimittel zu erstatten.
Nach dem Sozialgesetzbuch werden die anerkannten besonderen Therapie-
Richtungen unterschieden in Anthroposophische Medizin, Homöopathie
und Phytotherapie
im engeren Sinne. Und seit 1978 bekennt sich der deutsche Gesetzgeber
im Arzneimittelgesetz zum "Wissenschaftspluralismus der Medizin"
(darunter versteht man die Anerkennung unterschiedlicher, auch alternativer
und natürlicher Heilverfahren und Medizinsysteme).
Quelle: bpi
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