Startseite - Naturheilpraxis im Kurznhof Praxis für Naturheilkunde und Naturheilverfahren in München

Naturheilpraxis Grünwald • Kurznhof am Rathausplatz • Die Naturheilpraxis im Kurznhof gibt es nicht mehr!
Startseite - Naturheilen
Home
Aktuelles
Wissen
Therapien
Heilpflanzen
Hausmittel
Lexikon
Fragen
Tipps
Praxis
Experten
Philosophie
Anfrage
Kontakt
Anfahrt
Links

Aktuelle Meldung

Anspruch auf Mistelbehandlung bei Krebstherapie rechtskräftig
Gute Nachrichten für Krebspatienten - Gesetzlich Krankenversicherte haben bei der Krebstherapie auch Anspruch auf die Behandlung mit homöopathischen und anthroposophischen Mistelpräparaten, so das aktuelle Urteil des Sozialgerichts in Dresden.

Urteil bestätigt Mistelpräparate
Bisher übernahmen die Kassen lediglich die Kosten für eine palliative Tumortherapie. Nachdem die Revision beim Bundessozialgericht gegen ein entsprechendes Urteil zurückgezogen wurde, steht das Urteil endgültig fest. Homöopathische und anthroposophische Mistelpräparate können nun auch zur "ergänzenden Krebstherapie" (wie beispielsweise zur Nachbehandlung einer Chemotherapie) verordnet werden können. Lesen Sie dazu auch den Artikel unter biologische Tumortherapie.

In der Anthroposophie seit langem Therapiestandard
"Für Krebspatienten ist dieses Urteil von hoher Bedeutung. Diese Art der Mistelbehandlung ist in der Homöopathie und Anthroposophie seit langem Therapiestandard bei onkologischen Erkrankungen. Sie gehört deshalb zu Recht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen", erklärte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Klage einer Krebspatientin
Dem Urteil des Sozialgerichts Dresden ging eine Klage einer Krebspatientin voraus, bei der im Januar 2005 ein Mammakarzinom entfernt worden war.
Die Patientin beantragte bei ihrer Krankenkasse die Behandlung mit einem anthroposophischen Mistelpräparat. Dies sollte zur Unterstützung des Immunsystems während der nun folgenden Krebstherapie (Chemo- und Strahlentherapie) dienen. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten für die Behandlung mit dem Mistelpräparat jedoch ab.

Das Sozialgericht Dresden verurteilte die Krankenkasse, der Klägerin die Kosten für das selbst beschaffte Arzneimittel zu erstatten.

Nach dem Sozialgesetzbuch werden die anerkannten besonderen Therapie- Richtungen unterschieden in Anthroposophische Medizin, Homöopathie und Phytotherapie im engeren Sinne. Und seit 1978 bekennt sich der deutsche Gesetzgeber im Arzneimittelgesetz zum "Wissenschaftspluralismus der Medizin" (darunter versteht man die Anerkennung unterschiedlicher, auch alternativer und natürlicher Heilverfahren und Medizinsysteme).

Quelle: bpi



<< Zurück
Alle Nachrichten
Anfrage >>



Bitte beachten Sie
Alle auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen stellen in keiner Weise einen Ersatz für eine ärztliche Diagnose oder eine Behandlung durch ausgebildete Ärzte und Mediziner dar. Die Informationen dürfen nicht für die eigene Therapieauswahl oder gar für eigene Diagnosen verwendet werden.
Aktuelles aus der Naturheilpraxis

Aktuelles & News
Neues rund um Medizin und Gesundheit... weiter

Heilpflanzen
Infos über die Heilwirkung von Pflanzen... weiter

Tipps zur Gesundheit
Lesen Sie unsere aktuellen Gesundheitstipps... weiter

Fragen & Antworten
Wir beantworten Fragen aus der Praxis... weiter

Alternative Therapien
Hier stellen wir alternative Heilverfahren vor... weiter
Informationen zu alternativen Heilmethoden und Therapien

Naturheilkunde
Schulmedizin
Chinesische Medizin (TCM)
Tibetische Medizin (TTM)
Klassische Homöopathie
Homöopathische Impfung
Chinesische Akupunktur
Ohrakupunktur (Nogier)
Schädelakupunktur
Orthomolekulare Medizin
Immunmodulation
CFS-Therapie
Bachblütentherapie
Hildegardmedizin
Spagyrische Medizin
Energetische Behandlung
Chakren Clearing
Psychosomatik
Hypnotherapie
Biologische Tumortherapie
Naturheil. Schmerztherapie
Schüssler Salze
Ordnungstherapie
Neuraltherapie (Störfelder)
Kinesiologische Testung
Quantenmedizin