Aktuelle Meldung
Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung seit 01. Juli 2006
Eine gute Nachricht für alle Patienten. Durch das "Arzneimittelversorgungs-
Wirtschaftlichkeits- Gesetz" (AVWG) entfällt seit dem 01.
Juli 2006 für über
2000 verschiedene Arzneimittel die gesetzlichen Zuzahlung.
Das neue "Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz"
Das zum 01.Mai 2006 eingeführte Gesetz mit dem wohlklingenden Namen
"Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz" (kurz
AVWG) sieht vor, dass preisgünstige Arzneimittel seit 01.07.2006 unter
bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Zuzahlung befreit
werden können.
Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für Medikamente beträgt
derzeit
10% des Abgabepreises (mindestens 5,- Euro, maximal 10,- Euro).
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben erstmals für Arzneimittel
aus
79 Festbetrags-Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen)
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt, die seit 01.07.2006 gelten.
Bei zahlreichen Arzneimitteln keine Zuzahlung
Arzneimittel dieser Festbetragsgruppen, deren Apotheker-Verkaufspreise
die Zuzahlungs-Befreiungsgrenze nicht überschreiten, sind dann von
der gesetzlichen Zuzahlung freigestellt. Schätzungsweise 2000 Präparate
sind von dieser Gesetzesänderung betroffen.
Die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände und auch die
Spitzenverbände der Krankenkassen haben eine aktuelle Liste erstellt.
Diese wird alle zwei Wochen aktualisiert.
Hier finden Sie die Liste der zuzahlungsfreien Medikamente im
Internet...
Die
Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente, alphabetisch geordnet
Die
Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente, nach Wirkstoffen geordnet
Die
Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente, als Excel-Datei
Quelle: DAK
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Alle auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen stellen
in keiner Weise einen Ersatz für eine ärztliche Diagnose
oder eine Behandlung durch ausgebildete Ärzte und Mediziner
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