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Aktuelle Meldung
Homöopathie als Kassenleistung weitet sich aus
Die Akzeptanz für Homöopathie steigt weiterhin stetig.
Mittlerweile übernehmen bereits über 80 Krankenkassen (seit
01. Dezember 2006) die Kosten der ärztlichen Homöopathie!
Seit dem 01. Dezember 2006 übernehmen nun mehr als 80 Gesetzliche
Krankenkassen die Behandlungskosten der ärztlichen Homöopathie.
Den so genannten Vertrag zur Integrierten Versorgung (IV) Homöopathie
schliessen die Krankenkassen mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer
Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) ab.
Mitglieder der genannten Kassen unterschreiben bei ihrem homöopathischen
Vertragsarzt eine Teilnehmererklärung und erhalten garantiert
zum Beispiel eine mindestens einstündige Fallaufnahme, ohne Zuzahlung.
Für die teilnehmenden Ärzte bedeutet der Vertrag eine festgelegte,
faire Honorierung ihrer Arbeit. Dr. med. Ferdinand Escher, Vorstandsmitglied
des DZVhÄ: "Es macht jetzt richtig Freude, Homöopathie
in der Kassenpraxis zu praktizieren, weil die Mehrarbeit anerkannt
wird. Ich kann es mir jetzt leisten, die Zeit, die Patienten benötigen,
ihnen auch zu geben." Die verordneten homöopathischen Arzneimittel
müssen die Patienten weiterhin aus eigener Tasche zahlen, die
Ausnahme sind Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Die Deutsche BKK schloss am 01. Juni 2005 als erste Krankenkasse einen
IV-Vertrag "Homöopathie" ab. "Die Homöopathie
wendet sich an den ganzen Menschen. Homöopathische Therapie bedeutet
also auch ärztliche Zuwendung zum Patienten und das will die
Deutsche BKK fördern. Dass inzwischen viele Kassen unserem Beispiel
gefolgt sind, bestätigt unser Beispiel als Vorreiter", so
Ralf Sjuts, Vorstandsvorsitzender der Deutschen BKK.
Seit dem steigt die Zahl der beteiligten Kassen Monat für Monat.
Zur Zeit ermöglichen Betriebs- und Innungskrankenkassen ihren
Versicherten den Zugang zur vertragsärztlichen Homöopathie.
Doch auch andere Kassenarten haben ihr Interesse an der ärztlichen
Homöopathie bekundet und verhandeln über einen Beitritt
in den IV-Vertrag.
Die vollständige Liste aller an den IV-Verträgen teilnehmenden
Krankenkassen, sowie die Vertragstexte, Formulare und alle weiteren
Informationen finden Sie auf der Webseite www.welt-der-homoeopathie.de
unter dem Punkt "Homöopathie für Kassenpatienten".
Der DZVhÄ wurde 1829 in Köthen (Anhalt) gegründet und
ist der Berufsverband der Ärztinnen und Ärzte, die über
die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" verfügen.
Der Verein hat etwa 4.000 Mitglieder, mehr als die Hälfte sind
Vertragsärzte. Neben den gesundheits- und berufspolitischen Aufgaben
setzt sich der DZVhÄ für eine qualifizierte Weiterbildung
"Homöopathie" und der Förderung der Forschung
ein.
Hier finden Sie das PDF mit der Liste der beteiligten BKKen und IKKen
Quelle: Deutscher
Zentralverein homöopathischer Ärzte
Bitte beachten Sie
Alle auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen stellen
in keiner Weise einen Ersatz für eine ärztliche Diagnose
oder eine Behandlung durch ausgebildete Ärzte und Mediziner
dar. Die Informationen dürfen nicht für die eigene
Therapieauswahl oder gar für eigene Diagnosen verwendet
werden. |
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