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Die zentralen Punkte der Gesundheitsreform
Seit Monaten ist die Gesundheitsreform in aller Munde, wird zwischen Parteinen, Krankenkassen und Gesundheitsverbänden gestritten und diskutiert. Nach vielem Hin und Her und etlichen Änderungen scheint mittlerweile eine Einigung in Sicht. Aber um was geht es bei dieser umstrittenen Reform eigentlich? Ein Überblick über die zentralen Punkte der aktuell geplanten Gesundheitsreform.

Ziele der Gesundheitsreform
Prinzipiell soll die neue Strukturierung des Gesundheitswesens eine medizinische Versorgung für alle Bundesbürger sichern. Diese soll dann auch den modernen Standards entsprechen. Ausserdem sollen auch die derzeit nicht versicherten Bundesbürger wieder in einer gesetzlichen (oder auch privaten) Krankenkasse versichert werden.

Gesundheitsfonds
Das zentrale Element der Reform tritt zwei Jahre später, 2009, in Kraft. Von da an sollen alle Kassen-Beiträge (von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleich) in einen gemeinsamen Fonds eingehen. Dazu wird ein einheitlicher Beitragssatz vom Bund festgelegt, der für alle Kassen gleich gilt. Dazu fliessen Steuergelder in den gemeinsamen Topf.

Aus diesem Fonds erhalten die Kassen pro Versicherten einen einheitlichen Betrag. Ziel ist, den Wettbewerb zwischen den Kassen in hinblick auf Leistungen und Inhalten zu fördern. Eine gerechtere Verteilung der Gelder ist ebenso Ziel.

Zusatzbeitrag
Dazu können Mitglieder zusätzlich von ihrer Krankenkasse zur Kasse gebeten werden. Denn kommt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit dem zugewiesenen Geld nicht aus, dürfen sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern fordern.

Aber auch hier sind Grenzen gesetzt. So darf maximal ein Prozent des Einkommens des jeweiligen Mitglieds verlangt werden. Die Versicherten haben bei der Erhebung eine Zusatzbeitrages ein Sonderkündigungsrecht.

Versicherungspflicht
Die Pflicht zur Versicherung gilt ebenfalls von 2009 an. Bis zu dem Zeitpunkt müssen alle der rund 200 000 bis 300 000 Nichtversicherten eine gesetzliche oder private Krankenkasse wählen. Bestehende Versicherungen können nur mit einem nachweisbaren, neuen Police gekündigt werden.

Private Krankenversicherung (PKV)
Private Kassen müssen vom 01. Januar 2009 an einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der GKV entsprechen soll. Bei Neuaufnahmen von aktuell Nicht- Versicherten sollen zudem Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge entfallen.

Eigenverantwortung und Leistungen
Zusätzlich will man die Patienten vermehrt in die Pflicht nehmen. So sollten Vorsorgeuntersuchungen nicht versäumt werden. Erkrankt man später schwer, muss man dann mehr zuzahlen. Und auch eigent verschuldetet Komplikationen nach Tätowierungen oder Piercings werden auf eigene Kosten agerechnet. Kassen übernehmen die Behandlung nicht mehr.

Neben Streichungen werden Leistungen aber auch ausgeweitet, wie z.B. bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen sowie bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden.

Apotheken und Medikamente
In Apotheken steigt der Rabatt für Kassen von 2,- Euro auf 2,30 Euro pro Medikament. Die Verordnung teurer Medikamente wird erschwert. Hier muss zuvor ein zweiter Arzt befragt werden.

Ärzte
Die Vergütung bei Ärzten tritt Anfang 2011 in Kraft. Dabei werden fixe Gebühren festgelegt. Ärzte in Gebieten mit wenigen Patienten erhalten die nächsten jahre Zuschläge.

Krankenkassen
Die Verbände der Krankenkassen werden neu strukturiert. Anstelle von sieben Verbänden gibt es nur noch einen Dachverband für die GKV. Zudem werden Fusionen von Kassen erleichtert. Zudem müssen bis Ende 2008 alle gesetzlichen Krankenkassen entschuldet sein.

Quelle: BDMS (Bundesministerium für Gesundheit)



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