Aktuelle Meldung
"Tag gegen Lärm" am 25. April - Deutschland ist
viel zu laut
Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) zufolge sind etwa 13 Millionen
Bundesbürger mit Geräuschpegeln belastet, die deutliche
lärmbedingte Gesundheitsrisiken und zunehmende Schlafstörungen
verursachen.
Lärmbelastung macht krank
"Wir müssen mehr gegen die Lärmbelastung unserer Bevölkerung
tun. Noch herrscht zu viel Ruhe um den Lärm", sagte der
Präsident des Umweltbundesamtes, Andreas Troge, anlässlich
des internationalen Tages gegen Lärm. Es sei höchste Zeit
für eine Trendwende. "Lärm ist nicht nur lästig,
er kann auch krank machen", sagte er unter Hinweis auf Risiken
wie Schlafstörungen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen infolge
Verkehrslärms.
Studie - Auswirkungen von Fluglärm
So bestehe zwischen Fluglärm und erhöhtem Arzneimittelverbrauch
ein direkter Zusammenhang, sagte Troge mit Blick auf eine Studie.
Das Umweltbundesamt hatte im Umfeld eines deutschen Flughafens mit
Nachtflugbetrieb Daten von mehr als 800 000 Menschen analysiert. Demnach
führt Fluglärm dazu, dass die Betroffenen häufiger
den Arzt aufsuchen und die Ärzte diesen mehr Medikamente verschreiben.
Strassenlärm als grössere Belästigung als Abgase
empfunden
Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse spiegeln sich auch in Umfragen
zur erlebten Lärmbelästigung der Bevölkerung im Wohnumfeld
wider. Die Befragten stufen den Strassenverkehrslärm regelmässig
als grösste Störung ein - vor anderen Faktoren wie Autoabgasen
und Abwässern von Fabriken.
Keine Trendwende in Sicht
Trotz dieser bekannten negativen Auswirkungen des Verkehrs gab es
laut Troge keine Trendwende. "Die Lärmpegel liegen unverändert
auf einem hohen Niveau", sagte er. "Eine Ursache hierfür
dürfte darin liegen, dass EU, Bund, Länder und Gemeinden
die Wirkungen des Lärms bei ihren planerischen Entscheidungen
bislang nicht ausreichend berücksichtigen. Vor allem findet dieses
keine Berücksichtigung bei der Verkehrs- und städtebaulichen
Planung."
Europäischen Umgebungslärmrichtlinie verspricht Besserung
Mit der so genannten Europäischen Umgebungslärmrichtlinie
werde dieses Thema jedoch künftig stärker in die kommunale
Planung eingebunden. Diese sehe zunächst vor, die Lärmbelastung
in grossen Ballungsräumen und an Hauptverkehrswegen bis zum 30.
Juni 2007 zu erfassen. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit sollen
dann bis zum 18. Juli 2008 nationale Aktionspläne gegen den Lärm
entstehen.
Quelle: UBA (Umweltbundesamt)
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