Aktuelle Meldung
Wissen, wo es herkommt - Neue Kennzeichnung für Obst und Gemüse
Einkaufen wird wieder ein Stück transparenter: Seit 01. Januar
2008 muss auf allen Obst- und Gemüsearten das Ursprungsland angegeben
werden. Diese Kennzeichnungspflicht galt bisher nur für Obst
und Gemüse, das den (alten) "EG- Vermarktungsnormen"
unterlag. Dazu gehörten zum Beispiel Äpfel, Blumenkohl,
Paprika oder Spinat.
Kennzeichnung verbessert die Wahl der Lebensmittel
Die kommende EU-weite Kennzeichnung verbessert die Möglichkeiten
der Verbraucher, ihre Lebensmittel nach deren Herkunft auszuwählen.
Muss zum Beispiel Brokkoli aus Ägypten auf dem Teller liegen,
wenn es auch einheimisches Gemüse gibt? Die Wahlfreiheit liegt
jetzt in der Hand des Käufers.
Noch keine Details zu den Vorschriften
Detailvorschriften gibt es momentan allerdings noch nicht. So kann
auf dem Etikett zum Beispiel stehen "Isr. Thymian" oder
"Chinakohl aus Spanien".
In jedem Fall muss das Ursprungsland eindeutig hervorgehen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz empfiehlt den Händlern, die Herkunft auf dem
Kennzeichnungsfeld der jeweiligen Verpackung anzugeben.
Quelle: aid
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